Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Das Kulinarium ist ein inklusives Gastronomieangebot des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen des Kulinarium an allen Betriebsstandorten.
Sollten an den Standorten aufgrund von Kapazitätsunterschieden abweichende Regelungen gelten, sind diese dementsprechend ausgewiesen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sortiment
Die in Drucksorten oder online (Foldern, Mappen oder Plakaten) angeführten Speisen und Getränke verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Das angebotene Sortiment unterliegt saisonalen und organisatorischen Anpassungen. Nicht verfügbare Produkte können durch zumindest gleichwertige Produkte ersetzt werden.
3. Leistung, Angebot und Vertragsabschluss
Das Leistungsangebot umfasst Menü- und Veranstaltungsplanung, Speisen und Getränke, Equipment, Servicepersonal, Anlieferung, Aufbau, Betreuung, Abbau und Abholung. Der genaue Leistungsumfang kann je nach Auftrag (z.B. Catering vs. Mittagstisch-Lieferung) variieren.
Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes durch das Kulinarium im Angebot festgelegt wurde. Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Kulinarium zustande, sofern das Kulinarium nicht stillschweigend – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass der Auftrag konkludent angenommen wurde.
Selbstverständlich kann das Kulinarium Angebote auf Basis von Wünschen seitens der Kund:innen anpassen. Mündliche oder telefonische Angebote oder Änderungswünsche benötigen für ihre Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung durch das jeweilige Kulinarium.
4. Teilnehmer:innenzahl und Änderungen bei Caterings
Die endgültige Teilnehmer:innenzahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. Bei kurzfristigen Änderungen innerhalb der 7 Tage vor der Veranstaltung ist das Kulinarium berechtigt, Anpassungen im Leistungsumfang vorzunehmen. Sollte innerhalb der letzten 5 Wochen vor der Veranstaltung die Gästezahl um 25 Prozent oder mehr erhöht werden, kann eine ausreichende Personalausstattung nicht garantiert werden.
5. Lieferung und Durchführung
Kund:innen haben eine vollständige Liefer- und Rechnungsadresse sowie eine erreichbare Ansprechperson spätestens bei Auftragserteilung bekanntzugeben. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin und an den seitens Auftraggeber:in genannten Ort.
Besondere örtliche Gegebenheiten, wie Baustellen, lange Transportwege, fehlende Aufzüge oder erschwerte Zugänge sind vor Auftragserteilung bekanntzugeben. Sollten Informationen diesbezüglich fehlen oder handelt es sich beim Lieferort um besonders aufwendige Gegebenheiten, behält sich das Kulinarium vor, einen zusätzlichen Kostenersatz zu verrechnen.
6. Termineinhaltung und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine gelten unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes. Fälle höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden das Kulinarium von der Leistungspflicht.
7. Reklamationen und Haftung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich bekanntzugeben.
Für unsachgemäße Lagerung oder Behandlung von Speisen und Getränken nach Übergabe durch das Kulinarium wird keine Haftung übernommen.
Gemietete Gegenstände und Inventar verbleiben im Eigentum des Kulinarium und sind bis zur Rückgabe sorgfältig zu behandeln. Schäden und Verluste werden dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt.
8. Hygiene und mitgebrachte Speisen
Die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben liegt während der Betreuung durch das Kulinarium in dessen Verantwortungsbereich. Werden Speisen durch Dritte betreut oder gelagert, geht die Verantwortung auf diese über.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
9. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsabschluss. Danach können nachweisbare Kostensteigerungen weiterverrechnet werden. Übersteigt die Erhöhung 10 %, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
11. Anzahlung
Das Kulinarium ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Erfolgt die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
12. Stornobedingungen
Bis 21 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei.
Ab 20 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der Auftragssumme.
6 bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 75 % der Auftragssumme.
13. Verrechnung bei Nicht-Auftragsvergabe
Werden vom Kulinarium im Rahmen der Angebotserstellung Fremdangebote eingeholt, wird jedoch der Auftrag in Folge vom Kunden nicht oder anderweitig vergeben, behält sich das Kulinarium vor, für die aufgewendete Leistung im Zuge der Angebotseinholung (Zeit- und Kostenaufwand) pauschal € 200,00 (excl. MwSt.) einzufordern.
14. Eigentums- und Verwertungsrechte
Angebote, Kalkulationen, Konzepte und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Kulinarium und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
15. Behörden und Versicherungen
Erforderliche Genehmigungen, Anzeigen, Bewilligungen und Versicherungen für Veranstaltungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht je nach Standort des Kulinarium (Linz, Salzburg, Kitzbühel).